Tarifordnung für die Spitex-Dienste
Spitex-Leistungen
gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung
(KLV Art. 7, Absatz 2) gültig ab 1.1.2012
pro Stunde | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Abklärung und Beratung | CHF 73.25 | ||||||||||
Untersuchung und Behandlung | CHF 65.15 | ||||||||||
Grundpflege | CHF 52.45 |
Pflegerische Leistungen nach Abschnitt 3, Art 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Bezügerinnen und Bezüger müssen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% übernehmen. Zusätzlich müssen Klienten gemäss KLV pro Pflegetag eine Eigenbeteiligung von CHF 8.- leisten.
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung
pro Stunde | |||||
|---|---|---|---|---|---|
Einheitstarif | CHF 38.- | ||||
Mitgliedertarif | CHF 34.20 | ||||
Sozialtarif | CHF 27.- | ||||
Abklärung Hauswirtschafts-Leistungen | CHF 70.– |
Weitere Dienstleistungen
Für weitere, bedürfnisorientierte Leistungen, die wir im Rahmen der normalen subventionierten Hauswirtschafts-Leistungen nicht anbieten können, bieten wir bestehenden Kunden weitere Dienstleistungen an. Der Tarif pro Stunden entspricht CHF 80.-
Details zum Tarif ab 01.01.2012 entnehmen Sie unserer Tarifordnung. Die Tarife bis 30.03.2011 finden Sie hier.