Tarifordnung für die Spitex-Dienste

Spitex-Leistungen
gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung
(KLV Art. 7, Absatz 2) gültig ab 1.1.2012

pro Stunde 

Abklärung und Beratung

CHF 73.25

Untersuchung und Behandlung    

CHF 65.15

Grundpflege

CHF 52.45

Pflegerische Leistungen nach Abschnitt 3, Art 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Bezügerinnen und Bezüger müssen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% übernehmen. Zusätzlich müssen Klienten gemäss KLV pro Pflegetag eine Eigenbeteiligung von CHF 8.- leisten. 

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung

pro Stunde 

Einheitstarif  

CHF 38.-

Mitgliedertarif   

CHF 34.20

Sozialtarif

CHF 27.-

Abklärung Hauswirtschafts-Leistungen

CHF 70.–

Weitere Dienstleistungen

Für weitere, bedürfnisorientierte Leistungen, die wir im Rahmen der normalen subventionierten Hauswirtschafts-Leistungen nicht anbieten können, bieten wir bestehenden Kunden weitere Dienstleistungen an. Der Tarif pro Stunden entspricht CHF 80.-

Details zum Tarif ab 01.01.2012 entnehmen Sie unserer Tarifordnung. Die Tarife bis 30.03.2011 finden Sie hier.